TV KB ab 01.07.2023 (Ersatz für KAT)
Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
gilt u.a. für die Kolleginnen und Kollegen in den Kirchengemeinden, auf den Friedhöfen, den Familienbildungstätten und der kirchlichen Verwaltung.
Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD) Gültig bis 31.12.2023
gelten für die Kolleginnen und Kollegen im Bodelschwingh-Haus, in der Ev. Jugendhilfe, im Theodor-Fliedner-Haus und im Theodor-Wenzel-Haus.
Eine PDF mit Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung finden Sie unter diesem Link: Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung.
Zur Verfügung gestellt wurde uns diese von GiP Gesellschaft für innovative Personalwirtschaftssysteme mbH.
Leider können wir nicht jede einzelne Dienstvereinbarung mit jeder Kirchengemeinde/Einrichtung veröffentlichen. Deshalb finden Sie folgend nur die Dienstvereinbarungen mit dem KGV der Kindertageseinrichtungen und dem Kirchenkreis Hamburg-Ost. Wir informieren Sie gerne, welche Dienstvereinbarungen mit Ihrer Kirchengemeinde/Einrichtung abgeschlossen worden sind.
BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Integrationsvereinbarung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. Krankheit am Arbeitsleben
Dienstvereinbarung Fahrradmobilität
BEM (Betiebliches Eingliederungsmanagement)
Regelungen zur Gleitzeit und Zeiterfassung
Integrationsvereinbarung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. Krankheit am Arbeitsleben
Mitarbeiterjahresgespräche und der dazugehörige Leitfaden
Private Nutzung der Internets vom Arbeitsplatz aus
Rahmendienstvereinbarung zum Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter/innen Kleiderordnung
Freie Stellen
Kariereportal des Kirchenkreises Hamburg-Ost
Stellenvermittlung der Nordkirche