Wenn man eine Reise tut....

…dann gibt es viel zu tun. Das kennt der Gemeindediakon genauso 
wie die Kita-Mitarbeiterin oder die Pädagogin in der Jugendhilfe. 
Aber, wie sieht es mit der Berechnung der Arbeitszeit aus, wenn Kinder 
oder Jugendliche auf Reisen betreut werden? 

Dazu gibt es eine Regelung im §10 der beiden kirchlichen Tarifverträge 
TV KB und KTD. Dort ist festgelegt, dass die ersten 7,8 Stunden (TV KB) 
bzw. 7,74 Stunden (KTD) – das ist jeweils die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit
eines Vollzeitbeschäftigten – voll als Arbeitszeit angerechnet werden.  Weitere 
Stunden, die dann noch gearbeitet werden, sind zu einem Viertel im KTD und zur 
Hälfte im TV KB als Arbeitszeit zu werten, insgesamt allerdings höchstens bis zu einer 
Gesamtarbeitszeit von 11 Stunden täglich. 
Wir empfehlen die Stundenberechnung möglichst vor Reisebeginn zu klären.

Zusatzinfo: Der Tarifvertrag KAT (Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag) 
heißt seit 1. Juli 2023 TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der 
Nordkirche). Darin enthalten sind einige Änderungen. Diese Änderungen stehen nicht 
im Zusammenhang mit den Entgeltverhandlungen die zurzeit geführt werden. Der 
KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) bleibt parallel zum TV KB bestehen.


Bei Nachfragen steht die MAV gerne zur Verfügung. 

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
 

Hier können Sie / könnt Ihr dieses MAV-Info als PDF-Datei herunterladen.