…dann gibt es viel zu tun. Das kennt der Gemeindediakon genauso
wie die Kita-Mitarbeiterin oder die Pädagogin in der Jugendhilfe.
Aber, wie sieht es mit der Berechnung der Arbeitszeit aus, wenn Kinder
oder Jugendliche auf Reisen betreut werden?
Dazu gibt es eine Regelung im §10 der beiden kirchlichen Tarifverträge
TV KB und KTD. Dort ist festgelegt, dass die ersten 7,8 Stunden (TV KB)
bzw. 7,74 Stunden (KTD) – das ist jeweils die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit
eines Vollzeitbeschäftigten – voll als Arbeitszeit angerechnet werden. Weitere
Stunden, die dann noch gearbeitet werden, sind zu einem Viertel im KTD und zur
Hälfte im TV KB als Arbeitszeit zu werten, insgesamt allerdings höchstens bis zu einer
Gesamtarbeitszeit von 11 Stunden täglich.
Wir empfehlen die Stundenberechnung möglichst vor Reisebeginn zu klären.
Zusatzinfo: Der Tarifvertrag KAT (Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag)
heißt seit 1. Juli 2023 TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der
Nordkirche). Darin enthalten sind einige Änderungen. Diese Änderungen stehen nicht
im Zusammenhang mit den Entgeltverhandlungen die zurzeit geführt werden. Der
KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) bleibt parallel zum TV KB bestehen.
Bei Nachfragen steht die MAV gerne zur Verfügung.
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
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