Treueleistung

Ja, die gibt es! Beschäftigte für die der KTD und ehemals KAT, seit 01.07. 2023
TV KB gilt, haben nach langen Beschäftigungszeiten einen einmaligen Anspruch auf Treueleistung.
Die Grundlage für die Berechnung dieser Treueleistung ist die Beschäftigungszeit. Die Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Eine Unterbrechung kann z.B. durch Sonderurlaub begründet sein.
Neu bei der Berechnung in dem seit 01.07.2023 gültigen Tarifvertrag 
TV KB ist: Nur Sonderurlaub, der zusammenhängend für länger als drei Monate gewährt wird, zählt nicht als Beschäftigungszeit.
Wichtig zu wissen ist auch:  Bei einem Wechsel zu einem anderen kirchlichen oder diakonischen Dienstgeber innerhalb des Geltungsbereiches des Tarifvertrages werden nur die Zeiten berücksichtigt, die schriftlich zugesagt wurden! 

Gemäß dem alten Tarifvertrag § 23 KAT und KTD erhält man bei einer Fünftagewoche als Treueleistung nach 
10 Beschäftigungsjahren        5 Tage,
20 Beschäftigungsjahren      10 Tage,
30 Beschäftigungsjahren      15 Tage,
40 Beschäftigungsjahren     20 Tage
einmalig als zusätzlichen Erholungsurlaub. Diese Regelung gilt auch weiterhin.

Für diejenigen, die ab dem 01.07. 2023 ihr Dienstverhältnis begannen, 
gilt der TV KB. Demnach erhalten Beschäftigte bei einer Fünftagewoche als Treueleistung nach
10 Beschäftigungsjahren        5 Tage,
20 Beschäftigungsjahren        7 Tage,
30 Beschäftigungsjahren        9 Tage,
40 Beschäftigungsjahren      11 Tage
einmalig als zusätzlichen Erholungsurlaub.

Auf Antrag ist es möglich, sich diese Treueleistung auszahlen zu lassen. 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
 

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