Hilfe, ich schaffe das nicht!

Hilfe, ich schaffe das nicht!

Wer kennt es nicht: Arbeitssituationen, in denen man sich ausgeliefert fühlt, die Arbeit nicht bewältigen zu können. Die Gründe dafür können vielfältig sein wie Stress, z.B. wochenlanger Baulärm, zu viel Arbeit wie Arbeitsverdichtung, erhöhter Druck …… .

Wie kann ich mir helfen; was ist mit einer Überlastungsanzeige/ Gefährdungsanzeige??

Eine Gefährdungsanzeige liegt vor, wenn die Arbeitnehmerin der Arbeitgeberin mitteilt, dass bei der Arbeit eine konkrete Gefahr oder Gefahrenlage für den Eintritt eines Personen- oder Sachschadens besteht.
Die Arbeitnehmerin ist sogar zur Abgabe der Gefährdungsanzeige verpflichtet. Einerseits hat die Arbeitgeberin dann die Möglichkeit, zu reagieren, so dass kein Schaden eintritt. Andererseits hat die Gefährdungsanzeige den Vorteil, dass die Arbeitnehmerin bei Eintritt eines Schadens entlastet wird. Sie hat mit der Anzeige alles getan, um den Schaden nicht eintreten zu lassen. Die Arbeitnehmerin kann für den Schaden nicht mehr belangt werden.

Ein Grund für die Gefahrensituation kann auch das Vorliegen einer Überlastung sein. Die Überlastung kann z.B. auf personeller Unterbesetzung, organisatorischen Mängeln, oder mangelhaften Arbeitsbedingungen beruhen. Die Arbeitgeberin wird auf Arbeitsbedingungen jeglicher Art (u.a. Arbeitssicherheit, oder Arbeitsmenge) hingewiesen, die die Arbeitnehmerin nach ihrer Meinung überlastet. Folge der Überlastung ist die Nichterfüllung der anstehenden Arbeitsaufgaben, oder die Befürchtung, dass diese Situation ohne Reaktion der Arbeitgeberin eintritt. Schäden für die Beteiligten sind zu befürchten.

Der Überlastungsanzeige sollte auf jeden Fall ein Gespräch mit der unmittelbaren Vorgesetzten vorangehen. Häufig reicht das schon aus, dass die Arbeitgeberin unmittelbar tätig wird. Erst, wenn das Gespräch nicht zum Ziel führt, oder die Gefahr so akut ist, dass unmittelbar gehandelt werden muss, sollten Sie unmittelbar zum Mittel der Gefährdungsanzeige greifen. Zur eigenen Absicherung sollte die Gefährdungsanzeige schriftlich formuliert werden.

Bei Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung!

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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