Gefühlte Temperatur

Hitze und Kälte ist je nach Jahreszeit für alle Beschäftigten immer wieder ein brisantes Thema. Der Gesetzgeber hat sich in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV der Problematik angenommen. In der Gefährdungsbeurteilung der ArbStättV findet sich die Arbeitsstättenrichtlinie zur Temperatur im Anhang unter Punkt 3.5 wieder. Dort ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine bestimmte Temperatur festgelegt ist (das sind unter anderem Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume), während der gesamten Arbeitszeit ein gesundheitlich zuträgliches Klima aufweisen müssen. Die angewandten Arbeitsverfahren und die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter müssen dabei berücksichtigt werden.
Hier kommt die „Technische Regel A3.5“ ins Spiel, denn dort sind genaue Informationen zum Thema niedergeschrieben. Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz muss an der Arbeitsschwere gemessen und entsprechend umgesetzt werden. Das bedeutet: Je schwerer die auszuführende Arbeit, desto niedriger der Mindestwert der Lufttemperatur. Die folgende Tabelle gibt dazu ein gutes Bild ab:

Art der überwiegenden              Schwere der

Körperhaltung                              Beschäftigung        
                                                         Leichte Arbeit           Mittlere Arbeit          Schwere Arbeit
Sitzen                                                  + 20 °C                      + 19 °C                           --
Stehen bzw. gehen                             + 19 °C                      + 17 °C                       + 12 °C 

In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der gesamten Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen.
Arbeitgeber sind darüber hinaus angehalten, Empfehlungen umzusetzen, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet. Empfehlungen sind:
Das Einrichten von Vordächern, die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern, der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen und Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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