Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie ist die Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen und auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Arbeitgeber muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Wir als Mitarbeitervertretung haben dabei ein Recht auf Mitbestimmung. § 40 b MVG EKD. Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen aus § 5 ArbSchG ist weit gefasst. Demnach kann sich eine Gefährdung insbesondere durch:


•    die Gestaltung und die Einrichtung des Arbeitsplatzes,
•    physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
•    die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
•    die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
•    unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
•    psychische Belastungen

bei der Arbeit ergeben.

Besondere Anforderungen gibt es auch für die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz. Diese hat anlassunabhängig zu erfolgen. Das heißt, bevor eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit überhaupt ausführt. Sofort nach Meldung einer Schwangerschaft muss dann die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden und ermittelt werden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ob eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen sicheres Arbeiten ermöglicht oder ob die werdende Mutter an diesem Arbeitsplatz nicht weiter tätig sein kann. Erst wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, darf der Arbeitgeber die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeiten ausführen lassen.

Ihre/ Eure Mitarbeitervertretung

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