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Berechnung von Arbeitszeiten während einer Freizeit

Wenn man eine Reise tut…


…dann gibt es viel zu tun. Das kennt der Gemeindediakon genauso
wie die Kita-Mitarbeiterin oder die Pädagogin in der Jugendhilfe.
Aber, wie sieht es mit der Berechnung der Arbeitszeit aus, wenn Kinder oder Jugendliche auf Freizeiten betreut werden?

Dazu gibt es eine Regelung im §10 der beiden kirchlichen Tarifverträge (KAT / KTD). Dort ist festgelegt, dass die ersten 7,8 Stunden (KAT) bzw. 7,74 Stunden (KTD) – das ist jeweils die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten – voll als Arbeitszeit angerechnet werden.  Weitere Stunden, die dann noch gearbeitet werden, sind zu einem Viertel als Arbeitszeit zu werten, insgesamt allerdings höchstens bis zu einer Gesamtarbeitszeit von 11 Stunden täglich.

Hier können Sie die die mav-Info zur Berechnung von Arbeitszeit während einer Freizeit herunterladen.