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Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung – VBL (§ 26 KAT und KTD)

Im Kirchenkreis Hamburg-Ost sind alle Arbeitgeber Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Bei der Einstellung werden wir bei der VBL automatisch gemeldet und damit versichert.

Die VBL-Versicherung ist eine zusätzliche Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst. Sie entspricht einer Betriebsrente. Für den Bezug dieser Rente ist eine Mindestversicherung von fünf Jahren nötig.

Die Mitgliedschaft in der VBL verpflichtet den Arbeitgeber und uns zur Zahlung der Versicherungsbeiträge; hiervon trägt der Arbeitgeber ungefähr 4/5, wir 1/5. (www.VBL.de)
Der Arbeitgeber behält unseren Beitragsanteil monatlich von unserem Gehalt ein und führt ihn zusammen mit seinem Anteil an die VBL ab.

Die Beiträge werden von der VBL in Versorgungspunkte umgerechnet. Über den Punktestand werden wir jährlich von der VBL informiert. Auf dem Punktestand basiert schließlich die Höhe der VBL Betriebsrente. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers bleiben alle erworbenen Punkte erhalten.

Der Antrag auf die VBL-Betriebsrente wird erst endgültig bearbeitet, nachdem wir dort unseren Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung in Kopie eingereicht haben.

Die VBL Extra ist eine weitere zusätzliche, freiwillige Altersversorgung. Hier wird der Beitrag jedoch nur durch uns entrichtet. Dabei kann die Riester-Förderung oder die Entgeltumwandlung als staatliche Förderung genutzt werden.


Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

Hier könnt Ihr/können Sie diese mav-info als PDF herunterladen.