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Wieviel Urlaub habe ich eigentlich?

Der Urlaubsanspruch wird im Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) wie auch im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) in § 19 geregelt.
Danach beträgt der Urlaubsanspruch, auch für Teilzeitbeschäftigte, bei einer 5 –Tage Woche, 30 Arbeitstage, das entspricht 6 Wochen.
Der Urlaubsanspruch besteht ab dem 1. Beschäftigungstag, kann jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten erstmals beantragt werden.

Ist die Arbeitszeit regelmäßig auf mehr oder weniger als 5 Tage verteilt, dann erhöht bzw. verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Beispiel:  

6 Tage-Woche = 36 Arbeitstage (entspricht 6 Wochen)
4 Tage-Woche = 24 Arbeitstage (entspricht 6 Wochen)

Wenn Ihre Arbeitswoche weniger als 5 Tage beträgt, dann ist es wichtig, damit es bei der Beantragung des Urlaubs zu keinen Unstimmigkeiten kommt, feste Arbeitstage zu vereinbaren. Nur für diese Tage muss dann der Urlaub beantragt werden.

Sollten Sie nicht das ganze Kalenderjahr gegen Entgelt beschäftigt gewesen sein, dann beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat, in dem Sie Entgelt erhalten haben. (Entgelt= dazu gehören auch Zeiten, in denen Sie einen Krankengeldzuschuss erhalten haben).

Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr anzutreten. Urlaub, der nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende eines Kalenderjahres genommen worden ist, verfällt am 30.06. des Folgejahres.
Konnte der Urlaub jedoch wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, dann verlängert sich dieser Zeitraum auf 15 Monate (bis zum 31.03 des übernächsten Jahres). In dem Fall findet das Bundesurlaubsgesetz Anwendung, danach reduziert sich der Urlaubsanspruch dann auf 4 Wochen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns gern an.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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