Wie meldet man sich richtig krank?

Jede Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich mitzuteilen, 

in der Regel also, sobald Sie selbst die Arbeitsunfähigkeit bemerken.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, bevor Sie erkranken, welche Regelungen es dafür bei Ihnen gibt, wie und wo Sie sich melden müssen. 

Eine zu späte Krankmeldung oder ein zu spätes Schicken der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann im schlimmsten Fall bereits eine Abmahnung nach sich ziehen.

So melden Sie sich richtig krank:

1. Krankmeldung in der Einrichtung, Abteilung, im Haus, Fachbereich usw.;

2. Anruf, keine SMS, WhatsApp oder Email, persönlich bei der dafür bestimmten Person;

3. auch die voraussichtliche Dauer sollten Sie mitteilen;

4. Sie müssen nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind;

5. in Ausnahmefällen ist bereits ab dem 01. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aber darüber müssen Sie rechtzeitig informiert werden;

6. ab dem 4. Krankheitstag ist auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich (Beispiele siehe unten);

7. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort abschicken. Erfragen Sie rechtzeitig, wohin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuschicken ist;

8. vor Ablauf der 3 Tage –Frist bzw. am letzten Tag der vom Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit mitteilen, ob die Arbeitsunfähigkeit aller Voraussicht nach endet oder nicht.

 

Anzeige- und Nachweispflichten bei 3-tägigen Erkrankungen 

Beispiele: 

1. Montag - Mittwoch krank →Donnerstag gesund →keine ärztl. -Bescheinigung 

Donnerstag krank → ärztl. Bescheinigung ab Donnerstag

2. Dienstag - Donnerstag krank. →Freitag gesund →keine ärztl. Bescheinigung 

Freitag krank →ärztl. Bescheinigung ab Freitag 

3. Mittwoch - Freitag krank → Montag gesund →.keine ärztl. Bescheinigung 

Montag krank → ärztl. Bescheinigung ab Samstag 

4. Donnerstag - Freitag krank →Montag gesund → keine ärztl. Bescheinigung. 

Montag krank → ärztl. Bescheinigung ab Sonntag 

5. Freitag krank → Montag gesund → keine ärztl. Bescheinigung 

Montag krank → ärztl. Bescheinigung ab Montag

6. bei regelmäßiger Arbeit auch am Wochenende

Samstag – Sonntag krank, Montag gesund keine ärztl. Bescheinigung

Montag krank → ärztl. Bescheinigung ab Dienstag

 

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