Oft sind wir täglichem Leistungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. Dieses kann schnell zur Beeinträchtigung der Gesundheit und auch zur Minderung der Arbeitsleistung führen. Darum liegt es im Interesse aller Betroffenen sich vor dabei entstehenden Gefahren zu schützen und zur Entlastung oder zum Schutz eine Gefährdungsanzeige zu schreiben. Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung an die Dienststellenleitung, in der eine Gefährdung angezeigt wird.
Die Gefährdungsanzeige oder auch Überlastungsanzeige genannt, ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich fixiert und bedarf keiner besonderen Form. Dennoch ist es ratsam die Anzeige in schriftlich Form der Dienststellenleitung zu übermitteln. Der Mitarbeitervertretung sollte eine Kopie zugehen, da diese im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Mitbestimmung ist und sie Euch im Anliegen unterstützen kann.
Nach der Gesetzeslage ist jede Arbeitnehmer*in verpflichtet, der Dienststellenleitung Gefahr und Überlastung anzuzeigen, wenn daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und Sicherheit oder der von anderen Personen ausgehen kann.
Wichtig dabei ist eine genaue Schilderung der Sachlage. Verallgemeinerungen sind möglichst zu vermeiden. Zusätzlich gilt die in unserem Tarifvertrag festgelegte Schweigepflicht über dienstliche Angelegenheiten gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit.
Die Anzeige dient dazu, die Arbeitgeberseite auf organisatorische Mängel hinzuweisen, so dass sie diese ausräumen kann. Achtung! Gleichwohl bleibt die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erledigung der Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt erhalten.
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Ihre/Eure Mitarbeitervertretung