Was ist eigentlich eine Ausschlussfrist?

Was ist eigentlich eine Ausschlussfrist?


Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit beantragt werden, denn sonst verfallen weiter zurückliegende Ansprüche.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen!!!!

Diese Vorschrift gilt gleichermaßen auch für die Arbeitgeberseite.

Nachzulesen ist alles im § 30 Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag wie auch im
§ 30 Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie.

Beispiele:

1.) Eure Tätigkeit hat sich im Laufe der Jahre doch sehr verändert bzw. es sind euch neue Aufgaben übertragen worden und dadurch wird eine höhere Eingruppierung möglich.

Dann muss schriftlich die Höhergruppierung beantragt werden.

Damit steht dann der Zeitpunkt fest ab dem zu rechnen ist, auch wenn es sehr lange dauert bis die Bewertung der Tätigkeiten abgeschlossen wird.

2.) Es wird festgestellt, dass bereits über einen langen Zeitraum eine Überzahlung des Gehalts erfolgt ist. Darüber muss der Arbeitsgeber schriftlich informieren und nur ab dem Zeitpunkt dieser schriftlichen Mitteilung kann die Nachforderung erfolgen, also längstens für 6 Monate rückwirkend.


Für Fragen stehen wir wie immer zur Verfügung.

Eure/Ihre Mitarbeitervertretung

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