Urlaubs- und Weihnachtsgeld - auch bei uns?

Ja, auch bei uns! 
Sonderentgelte, so heißt es in unserem Tarifvertrag.

Alle, die am 01. Juni eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Zahlung eines Sonderentgelts in Höhe von 36% des Bruttoentgelts. 
Dieser Anspruch reduziert sich um 1/6 für jeden Monat, zwischen Januar und Juni des Jahres, in dem kein Anspruch auf ein Entgelt oder Zahlungen nach dem Mutterschutzgesetz bestand.

Alle, die am 01. November eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Zahlung eines Sonderentgelts von 50% des Bruttoentgelts.
Auch dieser Anspruch reduziert sich um 1/6 für jeden Monat, ab Juli des Jahres, in dem kein Anspruch auf ein Entgelt oder Zahlungen nach dem Mutterschutzgesetz bestand.

Gezahlt wird jeweils zum Ende der Monate Juni und November.

Die Berechnungsgrundlage für beide Sonderentgelte sind in § 17 Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und in § 17 Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD).
unterschiedlich geregelt.

Für Nachfragen sind wir telefonischt (siehe Kontakt) zu erreichen.

Hier könnt Ihr / können Sie das MAV-Info als PDF-Datei herunterladen.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung