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Urlaub nach Krankheit

Die Frage, ob man nach Krankheitsende mindestens einen Tag arbeiten müsse, kommt immer wieder mal auf. In einigen Betrieben wird es tatsächlich auch so gehandhabt, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer irrtümlich glauben, dass es so sein müsse.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, unmittelbar nach Krankheitsende in den Urlaub zu gehen, oder die vorschreibt, dass zwischen Krankheit und Urlaub eine bestimmte Zahl von Tagen gearbeitet werden muss.

Man sollte sich jedoch am letzten Krankheitstag „gesund“ melden und mitteilen, dass man anschließend den bereits genehmigten Urlaub antreten wird.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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