Urlaub

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Der Urlaubsanspruch wird im Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) wie auch im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) in § 19 geregelt.
Danach beträgt der Urlaubsanspruch, auch für Teilzeitbeschäftigte, bei einer 5 –Tage Woche, 30 Arbeitstage. Das entspricht 6 Wochen. 

Das Recht auf Urlaub besteht bereits ab dem 1. Beschäftigungstag, der Anspruch auf Bewilligung besteht jedoch erst nach Ablauf von 6 Monaten.
Ist die Arbeitszeit regelmäßig auf mehr oder weniger als 5 Tage verteilt, erhöht bzw. verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 

Beispiel:     6 Tage-Woche = 36 Arbeitstage (entspricht 6 Wochen)
            4 Tage-Woche = 24 Arbeitstage (entspricht 6 Wochen)

Wenn Ihre Arbeitswoche weniger als 5 Tage beträgt, ist es wichtig, damit es bei der Beantragung des Urlaubs zu keinen Unstimmigkeiten kommt, feste Arbeitstage zu vereinbaren. Nur für diese Tage muss dann der Urlaub beantragt werden.


Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr anzutreten. Urlaub, der nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende eines Kalenderjahres genommen worden ist, verfällt am 30.06. des Folgejahres. 
Konnte der Urlaub jedoch wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden, verlängert sich dieser Zeitraum auf 15 Monate (bis zum 31.03 des übernächsten Jahres). In dem Fall findet das Bundesurlaubsgesetz Anwendung, wonach sich der Urlaubsanspruch auf 4 Wochen reduziert. Spätestens nach 15 Monaten verfällt der Urlaubsanspruch insgesamt.

Für Nachfragen und Beratung stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.
 
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung