Unfallanzeige

Die wichtigsten Fragen zur Unfallanzeige


Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?

Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat.
Wie ein Arbeitsunfall werden formal auch psychische Krisen oder Ereignisse behandelt, durch die bei Beschäftigten schwere psychische Beeinträchtigungen (z.B. posttraumatische Belastungsstörungen) ausgelöst werden können. Das gilt sowohl für Ereignisse, von denen Beschäftigte persönlich und direkt betroffen sind als auch für das Beobachten von Ereignissen, durch das Beschäftigte beeinträchtigt werden.

Wer muss die Unfallanzeige erstatten?

Anzeigepflichtig ist der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Arbeitgeber zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.

In welcher Anzahl ist die Unfallanzeige zu erstatten? Wohin ist sie zu senden?

Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation beim Arbeitgeber. Ein Exemplar erhält die Mitarbeitervertretung.

Wen muss der Arbeitgeber von der Unfallanzeige informieren?

Der verunglückte Mitarbeiter hat das Recht auf eine Kopie der Unfallanzeige. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Ferner muss der Arbeitgeber den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Unfallanzeige informieren.
Innerhalb welcher Frist muss der Arbeitgeber die Unfallanzeige erstatten?

Der Arbeitgeber muss die Anzeige binnen drei Tagen nach dem Unfall erstatten.

Was ist bei schweren Unfällen  zu beachten?

Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Nach Arbeitsunfall den Durchgangsarzt einschalten!

Ist nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf muss der Arbeitgeber wie auch der erstbehandelnde Arzt hinweisen. Ein Durchgangsarzt ist zum Beispiel ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen anderen Facharzt erfolgen soll.

Die Berufsgenossenschaft hilft, das Erlebte zu verkraften
Sie haben nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen, die dazu beitragen, dass ihre körperliche Leistungsfähigkeit und ihr seelisches Gleichgewicht so gut wie möglich wiederhergestellt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung stellt umfangreiche Hilfen zur Bewältigung psychischer Beeinträchtigungen bereit. Hierzu bietet sie auch unverbindliche und kostenlose Beratung an. Man wird Sie informieren, was für Hilfsangebote in einer konkreten Situation helfen können (z. B. Vermittlung an erfahrene Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen). Alle Gespräche werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

Bei Nachfragen steht die Mitarbeitervertretung gerne zur Verfügung

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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