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Richtige Eingruppierung

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Für die richtige Eingruppierung aller Beschäftigten im KAT und KTD gelten die Entgeltgrundlagen des § 14. Dort ist festgelegt, dass unser Gehalt nach Entgeltgruppe und Entgeltstufe bemessen wird. Zusätzlich gilt je nach Tätigkeit die entsprechende Abteilung.

Die persönliche Qualifizierung und die Tätigkeit entscheiden über die Entgeltgruppe.
Die Erfahrungszeit entscheidet über die Entgeltstufe.

Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, doch die dazugehörige richtige Eingruppierung überprüfen wir als MAV. Dazu müssen jedoch unabdingbar der Lebenslauf und die Zeugnisse beim Arbeitgeber und uns vorliegen. Und nur wenn alle Qualifizierungs- und Beschäftigungsnachweise lückenlos vorliegen, können diese auch als Erfahrungszeiten anerkannt und damit die richtige Eingruppierung vollzogen werden.

Wir als MAV haben bei Einstellungen und Eingruppierungen laut § 42 MVG ein Mitbestimmungsrecht und die Arbeitgeber laut § 34 (3) eine Informationspflicht!

Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Ihre Eingruppierung richtig ist, wenden Sie sich für eine Beratung gerne an uns.

 


Ihre / Eure Mitarbeitervertretung