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Regelungen zur Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester

Immer zur Weihnachtszeit…

…. gibt es bei der MAV Anfragen zu Heiligabend und Silvester. Sind beides freie Tage? Was ist, wenn man an diesen Tagen arbeiten muss? Kann man zur ehrenamtlichen Mitarbeit beim Weihnachtsgottesdienst verpflichtet werden…?    

Die erste Frage ist je nach Tarifvertrag unterschiedlich zu beantworten, denn für KAT und KTD gelten unterschiedliche Regelungen. Der KAT regelt im §5 (2), dass man „am 24. und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt wird“. Im KTD gibt es dazu keine Regelung, hier werden beide Tage wie normale Arbeitstage behandelt. Allerdings ist im KTD die Jahresarbeitszeit im Vergleich zum KAT bei einer Vollzeitstelle insgesamt um 15 Stunden kürzer, so dass dadurch ein Ausgleich geschaffen wird. Für Kirchenbeamte gilt übrigens das Gleiche wie für KAT-Beschäftigte (s.o.), Rechtsgrundlage sind hier § 3, Abs. 3 sowie § 6, Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten des Bundes, die auch für den kirchlichen Dienst gelten.

Das bedeutet, dass einer Mitarbeiterin, die nach KAT bezahlt wird und ausnahmsweise trotzdem an Silvester arbeiten muss, ein entsprechender Freizeitausgleich an einem anderen Tag zu gewähren ist. Ein Kollege, der im KTD-Bereich beschäftigt ist, und an Heiligabend arbeitet, bekommt lediglich die gearbeiteten Stunden auf sein Jahresarbeitszeitkonto angerechnet. Ihm steht kein Freizeitausgleich zu, er hat dafür die etwas kürzere Jahresarbeitszeit.

Sollen kirchliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beim Weihnachtgottesdienst mitwirken, dann ist das auch entsprechend zu vergüten. Zur ehrenamtlichen Mitarbeit kann man nicht verpflichtet werden. Auch für hauptamtlich Mitarbeitende gilt bei ehrenamtlichem Engagement die Freiwilligkeit.

Bei Nachfragen steht die MAV gern zur Verfügung.

Wir wüschen allen Kolleginnen und Kollegen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins Jahr 2015.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
im Kirchenkreis Hamburg - Ost

Die mav-Info zu Regelungen zur Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester können Sie hier runterladen.