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Regelmäßiges Gespräch

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Regelmäßiges Gespräch

Im Tarifvertrag Kirchlicher Arbeitnehmer*innen Tarifvertrag (KAT) sind im §3 Rechte und Pflichten festgelegt. Dort steht im Absatz 11:
„Anstellungsträger sind gehalten, für ein regelmäßiges Gespräch der Arbeitnehmer*in mit der jeweiligen Führungskraft zu sorgen, in dem unter anderem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht.
Die damit beauftragte Führungskraft ist für die Gesprächsführung zu qualifizieren.“
(Im KTD ist dieser Absatz nicht enthalten)
In einem solchen Mitarbeitergespräch soll die Arbeit besprochen, weitere Ziele gesetzt und zukünftige Entwicklungen thematisiert werden. Mitarbeiter*innen erhalten Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die kommenden Monate und Jahre. Der damit einhergehende mögliche Qualifizierungsbedarf ist wichtiges Element dieses Austausches.
Mitarbeitergespräche sollen als vertrauliche, partnerschaftliche Vier-Augen-Gespräche geführt werden. Ob ein Protokoll über das Mitarbeitergespräch angefertigt wird, entscheiden die Beteiligten von Fall zu Fall.
Die Teilnahme an diesen Gesprächen ist verpflichtend. Themen, wie Gehaltsverhandlungen (z.B. aufgrund veränderter Arbeitsbereiche) oder Änderungen der vereinbarten Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig und daher immer unter Einbeziehung der MAV zu verhandeln.
Weiterhin gilt:
Wird der Arbeitnehmer*in auf Veranlassung des Anstellungsträgers fort- oder weitergebildet, werden, sofern keine Ansprüche gegen andere Kostenträger bestehen vom Anstellungsträger
a) der Arbeitnehmer*in, soweit sie freigestellt werden muss, für die notwendige Fort- oder Weiterbildung das Entgelt fortgezahlt.
b) die Kosten der Fort- und Weiterbildung getragen.
Abgeschlossene Dienstvereinbarungen zur Führung von Jahreszielgesprächen und Mitarbeiterjahresgesprächen können auf unsere Homepage nachgelesen werden.
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung