Prävention - Intervention

Wir alle als Mitarbeitende bei Kirche wollen, dass unser Arbeitsumfeld ein sicherer Ort ist. Sicher insbesondere vor Übergriffigkeit oder sexualisierter Gewalt. Deshalb stehen wir in der Mitverantwortung anvertraute Menschen vor Grenzverletzungen zu schützen. 
Prävention bedeutet: Vorsorge durch die versucht wird Schlimmes zu verhindern.
Intervention bedeutet: Einmischen oder eingreifen in eine Situation und Zivilcourage zeigen.
Damit das gelingt, gibt es Unterstützung durch die Präventionsstelle und der unabhängigen Meldebeauftragten. 

Fachstelle Prävention und Intervention, Steindamm 55, 
20099 Hamburg
Tel. +49 40 519000-472 Meldebeauftragte
– 474 Präventionsbeauftragter

Anfragen und Beratung können anonym erfolgen: anonym[at]kirche-hamburg-ost[dot]de 

Gemeinsam müssen wir einen respektvollen Umgang fördern und sexualisierter Gewalt entgegentreten. Wir als Mitarbeitervertretung können dabei arbeitsrechtliche Begleitung anbieten.

Wichtig!
Nach dem Präventionsgesetz gibt es eine Meldepflicht!
„Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter dem zureichende Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zur Kenntnis gelangen, ist verpflichtet, dies unverzüglich der bzw. dem für seinen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten zu melden. (Meldepflicht).“ §6 Abs.1 Präventionsgesetz

Es ist unser aller Aufgabe alles zu tun, um Personen vor sexualisierter Gewalt in jeder Form zu schützen. Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema sein. 

Hier können Sie / könnt Ihr das MAV-Info als PDF-Datei herunterladen.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung