Wann bekomme ich eine persönliche Zulage für höherwertige Tätigkeiten?
Eine persönliche Zulage erhalten wir, wenn
• uns vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist,
• wir diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt haben.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten wir rückwirkend ab dem 1. Tag für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit eine persönliche Zulage.
Die Zulage wird in Höhe des Differenzbetrages zwischen den beiden Entgeltgruppen gezahlt.
Alles ist nachzulesen im § 14, Abs. 8 Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und in § 14, Abs. 6 Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD).
Beispiel: Wohngruppenleitung, Eingruppierung E 8 Stufe 5 KTD
wird vertreten durch
Altenpflegerin, Eingruppierung E 7 Stufe 2 KTD
Höhe der Zulage dann: Differenzbetrag zwischen E 8 Stufe 2 KTD und E 7 Stufe 2 KTD
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
Besucht auch unsere Homepage: www.mavhhost.de
Hier könnt ihr/können Sie diese mav-info als PDF herunter laden.