Persönliche Zulage

Wann bekomme ich eine persönliche Zulage für höherwertige Tätigkeiten?


Eine persönliche Zulage erhalten wir, wenn

• uns vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist,

• wir diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt haben.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten wir rückwirkend ab dem 1. Tag für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit eine persönliche Zulage.

Die Zulage wird in Höhe des Differenzbetrages zwischen den beiden Entgeltgruppen gezahlt.
Alles ist nachzulesen im § 14, Abs. 8 Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und in § 14, Abs. 6 Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD).

Beispiel:  Wohngruppenleitung,  Eingruppierung E 8 Stufe 5 KTD
               wird vertreten durch
               Altenpflegerin,   Eingruppierung E 7 Stufe 2 KTD

Höhe der Zulage dann: Differenzbetrag zwischen E 8 Stufe 2 KTD und E 7 Stufe 2 KTD

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung


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