Pausen während der Arbeitszeit

Pausen dienen der Erholung. Sie sollen die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer spätestens nach sechs Arbeitsstunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen muss.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben.

Die Ruhepausen können auch in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten genommen werden.

Wer dagegen keine Pause nimmt, hat keinen Anspruch darauf, entsprechend früher nach Hause zu gehen.
 
Die festgelegten Pausen sind nicht bezahlt.

Vorgeschriebene Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn abgehalten werden und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende.
Arbeitnehmer, die weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten, haben keinen Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Pause.

Auch wenn der Gesetzgeber die Anzahl der Pausen für den Bildschirmarbeitsplatz nicht festlegt, sollten die Mitarbeiter nicht bis zum Umfallen am PC arbeiten.

Nach 50 Minuten intensiver Arbeit am Monitor empfiehlt sich eine Unterbrechung der Arbeit von 5 Minuten.

Diese Unterbrechungen sind Bestandteile der Arbeitszeit und können von den Beschäftigten frei gewählt werden aber sie dürfen nicht zusammengezählt und in einem Stück am Beginn oder am Ende des Arbeitstages genommen werden.

 
Bei Fragen – stehen wir natürlich zur Verfügung!


Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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