Meine Oma braucht Pflege. Bekomme ich dafür frei?
Ja, die Regelungen für eine akut auftretende Pflegesituation sind
in § 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) zu finden.
Danach hat jeder das Recht, bis zu 10 Arbeitstage Arbeitsbefreiung pro Jahr zur Pflege naher Angehörigen in Anspruch zu nehmen oder in dieser Zeit eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.
Nahe Angehörige sind (§ 7 Abs. 3 PflegeZG):
• Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
• Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten, Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
• Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder; die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
Dem Arbeitgeber ist die voraussichtliche Dauer der Pflegesituation mitzuteilen. Wir empfehlen dafür gleich die ärztliche Bescheinigung (Arzt des Pflegebedürftigen) vorzulegen.
Vergütung wird während dieses Zeitraums nicht gezahlt.
Auskünfte zum Pflegeunterstützungsgeld und dem Antrag dazu erteilen die Krankenkassen
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
Hier könnt Ihr/können Sie diese mav-info herunterladen.