Mein Antrag wurde abgelehnt, was nun?

Anträge auf z.B. Urlaub, Sonderurlaub, Fortbildung, Veränderung der Arbeitsstunden, Zeitsparkonten oder Bildungsurlaub sollten so früh wie möglich und am besten schriftlich gestellt werden. Dies kann beispielsweise über Formulare, E-Mail oder in einem Programm der Dienststelle erfolgen. Der Inhalt ist dann fixiert und es kommt nicht zu Unklarheiten oder Missverständnissen. Bei einem rechtzeitig gestellten Antrag hat der Arbeitgeber genügend Zeit, Eure Wünsche bei seiner Planung zu berücksichtigen.

Grundsätzlich gilt: Lehnt der Arbeitgeber einen Antrag (auch mündlich) ab, muss er dies begründen! Wir empfehlen, die Begründung immer schriftlich einzufordern! Üblich ist bei schriftlich eingereichten Anträgen, innerhalb von 10-14 Tagen und bei mündlich gestellten Anträgen, nach etwa 3 Tagen eine Antwort zu erhalten. Gesetzlich geregelt ist dies jedoch nicht. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist weiterhin aus, raten wir, noch einmal selbst aktiv zu werden und erneut schriftlich nachzuhaken.

Was kann ich tun, wenn ich trotz Nachfragen keine Antwort erhalte oder wenn mein Antrag abgelehnt wurde und ich damit nicht einverstanden bin?

Wendet euch an die MAV!

Wir überprüfen für Euch, ob alle tariflichen und gesetzlichen Regelungen oder auch Dienstvereinbarungen berücksichtigt und eingehalten wurden und gehen für Euch mit der Dienststellenleitung in die Klärung! Sollten Grundsätze zur Urlaubsregelung aufgestellt worden sein, sind wir automatisch in der vollen Mitbestimmung.


Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

Hier können Sie / könnt Ihr das MAV-Info als pdf-Datei herunterladen