Kurzarbeit

Seit einigen Wochen hören wir oft den Begriff: Kurzarbeit.Um Verunsicherungen und Missverständnissen zuvorzukommen, möchten wir Sie informieren:in den kirchlichen Tarifverträgen ist Kurzarbeit nicht enthalten und somit ist keine kollektivrechtliche Grundlage für eine  Einführung von Kurzarbeit gegeben! 

Im praktischen Arbeitsalltag kann es jedoch passieren, dass der Arbeitgeber mit diesem Thema
auf Sie zukommt.
Der Arbeitgeber kann auch eine zusätzliche, individuelle Vereinbarung den Mitarbeitenden
anbieten.
Diese Vereinbarung kann nur freiwillig abgeschlossen werden.
Sollte Ihr Arbeitgeber den Wunsch nach Kurzarbeit an Sie herantragen, melden Sie sich bitte
schnellstmöglich bei der Mitarbeitervertretung.
Bitte unterschreiben Sie auf jeden Fall keinen angebotenen Vertrag bevor Sie von uns beraten
wurden.
Abgesehen von dem fehlenden „tariflichen Rahmen“ ist auch aus finanzieller Sicht keine
Notwendigkeit gegeben – so jedenfalls die Aussage unserer Landesbischöfin Kristina
Kühnbaum-Schmidt:
„Die Kirchenkreise, das Landeskirchenamt und die Hauptbereiche
verfügen über ausreichende Ausgleichsrücklagen, um einen eventuellen
Kirchensteuereinbruch im laufenden Haushaltsjahr zu kompensieren – dafür ist in den
zurückliegenden Jahren verantwortlich gesorgt worden. Die Liquidität ist gewährleistet,
sämtliche Zahlungsverpflichtungen werden bedient.“ (Brief an die Pröpstinnen und Pröpste
der ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland – (veröffentlicht im Gemeinde-Portal)

https://gemeinde-portal.kirche-hamburg-ost.de/Infothek/Informationen%20zu%20Corona/Briefe%20aus%20der%20Nordkirche/2020-04-15%20Finanzielle%20Auswirkungen%20der%20Corona-Pandemie%20für%20die%20Nordkirche.pdf#search=Landesbisch%C3%B6fin

Fazit zum Thema Kurzarbeit im Kirchenkreis Hamburg-Ost für Mitarbeitende:
bei eventuellen Kurzarbeitsangeboten seitens des Arbeitgebers, die Mitarbeitervertretung umgehend informieren und vorerst nichts unterschreiben!

Viele Grüße und bleiben Sie bitte gesund!
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

Hier könnt ihr/können Sie diese mav-info als PDF-Datei Kurzarbeit herunterladen.