Gibt es ein Recht auf Abbumeln?

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Zusätzliche Arbeitsstunden: gibt es ein Recht auf Abbummeln?

Kommt es zu personellen Engpässen am Arbeitsplatz, werden häufig zusätzliche Arbeitsstunden geleistet. Manche Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitenden diese Stunden dann lieber auszahlen, als sie abbummeln zu lassen.
Daraus ergibt sich die Frage:
Kann ich frei entscheiden, ob ich die Stunden abbummle oder mir auszahlen lasse?

Teilzeitkräfte

Laut der bei uns geltenden Tarifverträge KAT und KTD kann die Dienststellenleitung Teilzeitbeschäftigten bis zu 5% vom vereinbarten Jahresarbeitszeitvolumen als Mehrarbeit anordnen. Genau in diesem Umfang kann auch die Auszahlung von Mehrarbeit durchgesetzt werden. Hat man also einen Vertrag über 1000 Stunden im Jahr (das entspricht etwa einer halben Stelle), kann ein Arbeitgeber bis zu 50 Stunden auszahlen, ohne es vorher abzustimmen. Jede weitere gearbeitete Stunde kann auf Wunsch abgebummelt werden.

Vollzeitkräfte

Im KAT müssen bei einer Vollzeitstelle die Stunden abgebummelt werden. Es besteht kein formelles Anrecht auf Auszahlung; es sei denn, es handelt sich um eine Beendigung des Arbeitsvertrages oder um einen Todesfall.
Nur im KTD gibt es das verbriefte Recht, diese auch ausgezahlt zu bekommen.

Bei Nachfragen steht die Mitarbeitervertretung gerne zur Verfügung.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung