Gehaltsmitteilung - Wo steht was?

Für die meisten von uns, ist die Gehaltsmitteilung ein Buch mit sieben Siegeln.
Die Mitarbeitervertretung stellt deshalb Ihnen deshalb hier eine Erläuterung der Gehaltsmitteilung zur Verfügung. (Bitte dem Link folgen)

Es ist wichtig, jede Gehaltsmitteilung genau zu überprüfen. Sie erhalten nur eine Ausfertigung, wenn sich irgendetwas (z.B. Eingruppierung, Arbeitszeit, Kinderzahl, Sozialversicherungsbeiträge usw.) geändert hat.

Bei Unklarheiten oder wenn Sie etwas nicht verstehen, dann sollten Sie umgehend in der Personalabteilung anrufen.
Den Namen und die Telefonnummer der/des für Sie zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiters der Personalabteilung finden Sie oben rechts auf der Gehaltsmitteilung.

Sollte sich dann herausstellen, dass etwas fehlt, dann müssen Sie Ihren Anspruch auf jeden Fall sofort und schriftlich geltend machen.

Ansprüche, die Sie nicht rechtzeitig geltend machen, werden längstens 6 Monate rückwirkend berücksichtigt. (Ausschlussfirst § 30 KAT)

Hier könnt Ihr / können Sie dieses mav-Info als pdf-Datei herunterladen.