Gehaltsmitteilung

Gehaltsmitteilung

Für viele von uns ist die Gehaltsmitteilung ein Buch mit sieben Siegeln. Es ist jedoch wichtig, jede Gehaltsmitteilung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wir erhalten immer dann eine neue Abrechnung, wenn sich etwas zum Vormonat geändert hat. Beispiele hierfür sind die Veränderung der Wochenarbeitszeit, der Sozialversicherungsbeiträge, der Eingruppierung oder auch die Auszahlung von Überstunden.

Bei Unklarheiten sollte umgehend beim Arbeitgeber oder im Kompetenzzentrum nachgefragt werden. Name und Telefonnummer der für uns zuständigen Person sind oben rechts auf der Gehaltsmitteilung zu finden.

Sollte sich nach genauer Prüfung herausstellen, dass tatsächlich etwas nicht korrekt ist oder sogar etwas fehlt, muss der Anspruch auf Korrektur in jeden Fall umgehend und schriftlich geltend gemacht werden.

Wichtig:
Laut unseren Tarifverträgen TV KB und KTD verfallen Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.

Wir stellen auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „mav Info“ eine Erläuterung der Gehaltsmitteilung zur Verfügung.

Der direkte Link lautet: 
www.mavhhost.de/fileadmin/redakteur/Downloads/MAV-Infos/Gehaltsmitteilung.pdf
Kurz: goo.gl/JMrOnD

Ihre / Eure Mitarbeitendenvertretung

Hier könnt Ihr/können Sie das MAV-Info "Gehaltsmitteilung" als PDF-Datei herunterladen.