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Finanzielle Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber


Diese Leistung des Arbeitgebers ist in § 18 Absatz 2 KAT geregelt. Der KTD enthält leider keine entsprechende Regelung.
Die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers beträgt mindestens € 12,50 pro Monat. Es handelt sich mangels Gegenleistung der Arbeitnehmerin um kein Leistungsentgelt. Vielmehr liegt eine von der Lohnsteuer befreite Zahlung des Arbeitgebers vor. Es besteht allerdings für die Arbeitnehmerin ein jährlicher steuerfreier Höchstbetrag.
Der Inhalt der in Betracht kommenden Maßnahmen ist vielfältig. Es werden Kursgebühren, die Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands beinhalten, (wie zum Beispiel Bewegungsprogramme, Ernährungsberatungen, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention) getragen, bzw. mitgetragen.

Beachten Sie bitte, dass Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios generell nicht begünstigt sind. Das gilt auch für den Fall, dass im Fitnessstudio ein spezielles Rückentraining durchgeführt wird (zum Beispiel Kieser-Training). Sofern der Arbeitgeber aber Zuschüsse für einzelne - gesondert abgerechnete - förderungswürdige Maßnahmen des Fitnessstudios übernimmt, dürften diese steuerfrei sein.
Neben den inhaltlichen Anforderungen an die Kurse ist auf die Qualifizierung der Leitenden zu achten.

Wegen der vielfältigen gesetzlichen Vorgaben sollten Sie zunächst die in Betracht kommende Kurse in Absprache mit dem Arbeitgeber aussuchen. Sollte der Arbeitgeber nicht zu der Übernahme, Teilübernahme der Kursus Gebühren bereit sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung

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