In der heutigen digitalen Welt ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer ihr privates Smartphone für dienstliche Zwecke nutzen. Doch ist das rechtlich zulässig? Darf der Arbeitgeber die Nutzung privater Handys für dienstliche Zwecke verlangen?
Aus den gesetzlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung ergibt sich, dass Arbeitgeber die Nutzung privater Handys für dienstliche Zwecke nicht verlangen dürfen. Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, ihr Privathandy für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen! Genauso besteht auch keine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit! Wenn für die Erbringung der Arbeitsleistung die Nutzung eines Handys erforderlich ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer mit entsprechenden Diensthandys auszustatten.
Im Arbeitsrecht ist zwar unter anderem das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Arbeitsleistung geregelt, dieses wird jedoch durch weitere Gesetze begrenzt. Eine Anordnung, das private Handy zu dienstlichen Zwecken zu nutzen, ist unverhältnismäßig, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Mitarbeitervertretungsgesetz.
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sind Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Soll ein Arbeitnehmer sein privates Handy für dienstliche Zwecke nutzen, führt dies zwangsläufig zu einer Vermischung von privaten und geschäftlichen Daten, was aus Sicht des Datenschutzes erhebliche Probleme mit sich bringt.
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die dienstliche Nutzung eines privaten Handys ist zu beachten, dass über die Nutzung und Kostenübernahme möglichst schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Ihre / Eure Mitarbeitervertretung
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