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Arbeitszeit oder Privatvergnügen?

Wegezeiten

Der Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle sowie der Rückweg sind keine Arbeitszeit. Wegezeiten zwischen Einsatzstellen (z.B. bei Sozialstationen) sind jedoch Arbeitszeit. Nachzulesen auch im § 5, Abs. 5 Kirchlicher Arbeitsnehmerinnen Tarifvertag (KAT) und § 5 Abs. 7 Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD).

Umkleidezeit

Die Arbeitszeit beginnt in dem Gebäude, in dem sich die Umkleidekabine befindet. Die Umkleidezeit an sich ist Arbeitszeit. Nachzulesen in
§ 5 Abs. 5 KAT und § 5 Abs. 7 KTD.
Sollte es bei Ihnen eine andere Regelung geben, dann muss die Zustimmung der Mitarbeitervertretung dazu vorliegen.


Betriebsausflug

Die Teilnahme ist freiwillig. Nimmt man teil, so wird für diesen Tag die regelmäßige, tägliche Arbeitszeit angerechnet.

Pausen ab 15 Minuten sind keine Arbeitszeit
Unter 15 Minuten sind es Arbeitsunterbrechungen!!
Beispiel: Sie befinden sich in der Pause und werden z.B. durch Besucher, Vorgesetzte oder das Telefon dabei unterbrochen, es sind noch keine 15 Minuten vergangen, dann gilt es nur als Arbeitsunterbrechung und Sie haben noch Anspruch auf die volle Pause.

Raucherpausen sind immer Privatvergnügen

Für weitere Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Hier könnt ihr/können Sie dies mav-info als PDF herunter laden.