Arbeitszeit

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Was Arbeitszeit genau ist und wie sie geregelt wird, steht in unseren Tarifverträgen jeweils im § 5 des Kirchlichen Arbeitnehmer*innen Tarifvertrages und im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie.
Dort heißt es:
„Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Dies ist das Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz bzw. Umkleideraum befindet oder die Arbeitsleistung zu erbringen ist.“

Der Arbeitszeitumfang wird im Arbeitsvertrag vereinbart.

Zusätzlich gibt es Sonderformen der Arbeit. Gemeint sind unter anderem Überstunden. Wichtig dabei ist:
Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. der tariflichen Jahresarbeitszeit festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen.

Überstunden sind auf dringende Fälle zu beschränken und möglichst gleichmäßig auf die Arbeitnehmer*innen zu verteilen.

Überstunden werden mit einem Zuschlag vergütet. Im Kirchlichen Arbeitnehmer*innen Tarifvertrag beträgt dieser Zuschlag 25% des Stundenlohns für jede zusätzliche Stunde. Im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie wird die Zulage in gleicher Höhe auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
 
Grundsätzlich gilt: Pausen, auch Raucherpausen, sind keine Arbeitszeit.

 

Bei Nachfragen steht die Mitarbeitervertretung wie immer gerne zur Verfügung.

Ihre / Eure Mitarbeitervertretung